Bundesregierung beschließt EuroSOX
EuroSOX ist die Umschreibung für Richtlinien der Europäischen Kommission, die an die US-amerikanische SOX-Gesetzgebung angelehnt sind.
Dabei geht es um Vorgaben für nationale Gesetze über Aktionärssicherheit sowie unabhängige Rechnungs- und Abschlussprüfung von „Unternehmen bestimmter Rechtsformen“.
Unter anderem betrifft es auch die Dokumentation der IT-Infrastruktur und deren Sicherheit, da ein Ausfall der EDV zu erheblichen Unternehmensschäden führen kann und somit für Aktionäre ein wichtiges Kriterium ist.
Einer aktuellen Umfrage nach (Stand: Juni 2008) ist jedoch nur ein geringer Anteil Firmen auf diese Verordnung richtig vorbereitet.
Die Bundesregierung hat diese EU-Vorlage zum 29.Juni 2008 in geltendes nationales Recht umgesetzt. Insgesamt vier Richtlinien wurden von der EU zu diesem Thema bereits verabschiedet:
- Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Europäischen Rates vom 25. Juli 1978 - externe Prüfung des Jahresabschlusses
- Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Europäischen Rates vom 13. Juni 1983 - konsolidierter Abschluss
- Achte Richtlinie 84/253/EWG des Europäischen Rates vom 10. April 1984 (aufgehoben)
- Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 - Zulassung von Prüfern, Begriffsdefinition, Vereinheitlichung der Rechnungslegung
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