Allgemeine Geschäftsbedingungen der Imprivata OGiTiX GmbH

1. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und sonstige Leistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbestimmungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit der Kunde auf die Verwendung seiner AGB verweist, gelten die beiderseitig verwendeten Klauseln nur insoweit, als sie übereinstimmen. Die sich widersprechenden AGB-Klauseln werden nicht Vertragsinhalt, an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Ein Ausschluss der AGB der Imprivata OGiTiX GmbH durch die AGB der anderen Vertragspartei ist nicht möglich.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Imprivata OGiTiX GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten sowie die in den Online-Diensten gemachten Angaben sind nur Richtwerte und unterliegen im Allgemeinen fortlaufenden Änderungen.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Imprivata OGiTiX GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt. Er kommt auch zustande, wenn das Softwareprodukt der Imprivata OGiTiX GmbH ordnungsgemäß und nach Anleitung von Online-Diensten übernommen oder von der Imprivata OGiTiX GmbH geliefert wird. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Zusicherungen oder Nebenabreden. Die Imprivata OGiTiX GmbH behält sich vor, einen Vertragsschluss mittels Rechnung zu bestätigen.

3. Vergütung und Preise

3.1 Wenn nichts anderes schriftlich oder in elektronischer Form vereinbart ist, gilt der Angebotspreis der Imprivata OGiTiX GmbH in Euro. Lieferungen in das Ausland erfolgen stets unverzollt und unversteuert. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die von der Imprivata OGiTiX GmbH bestätigten Preise. Nimmt der Auftraggeber die bestellte Software nicht bis zum vereinbarten Termin ab, gelten die Preise des Liefertages.

3.2 Kommt es mit Einverständnis der Imprivata OGiTiX GmbH zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des geschlossenen Vertrages, ist die Imprivata OGiTiX GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen und die durch den Auftraggeber bis zur Aufhebung des Vertrages schuldhaft verursachten Kosten geltend zu machen. Darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

4. Lieferung und Leistung

4.1 Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform oder elektronischen Form. Lieferfristen beginnen mit dem durch die Imprivata OGiTiX GmbH mitgeteilten Datum. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Kunden zuzumuten. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

4.2 Die Imprivata OGiTiX GmbH ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen, hinauszuschieben. Erst mit Ablauf der benannten Frist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Soweit für die Imprivata OGiTiX GmbH die Leistung unmöglich geworden ist und sie diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, wird sie von der Verpflichtung zur Leistung frei.

5. Zahlung

5.1 Alle Zahlungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto sofort nach Erhalt der Leistung. Die Forderungen der Imprivata OGiTiX GmbH gelten immer als Bringschuld des Auftraggebers. Die Imprivata OGiTiX GmbH ist befugt, über jede Teillieferung oder -menge eine gesonderte und selbständige Rechnung auszustellen. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, so dass die Schuld erst dann erloschen ist, wenn die Bank der Imprivata OGiTiX GmbH den Gegenwert bestätigt. Die Fälligkeit der Rechnung der Imprivata OGiTiX GmbH bleibt bei Zahlung mit Scheck unberührt. Wechselzahlungen erfordern die vorherige Genehmigung der Imprivata OGiTiX GmbH (vormals OGiTiX Software AG). Stimmt die Imprivata OGiTiX GmbH zu, gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Scheckzahlung. Diskontspesen und alle anderen Gebühren – wie im Übrigen auch bei Scheckzahlungen – trägt der Auftraggeber.

5.2 Bei verspäteter Zahlung werden dem Auftraggeber Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnet, soweit für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, mit Eintritt dieses Tages, ansonsten nach Erhalt einer Mahnung, anderenfalls 30 Tage nach Rechnungserhalt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt auch, wenn die Imprivata OGiTiX GmbH Dritte in Anspruch nehmen muss, um ihre Rechte zu verfolgen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden alle Forderungen der Imprivata OGiTiX GmbH – auch von der Imprivata OGiTiX GmbH anerkannte Wechselforderungen – sofort fällig. Des Weiteren kann die Imprivata OGiTiX GmbH von noch nicht zur Ausführung gelangten Aufträgen schadensfrei zurücktreten. Dem Auftraggeber ist es versagt, die Zahlung einer Lieferung wegen etwaiger Ansprüche aus einem Auftrag oder wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit etwaigen Ansprüchen aufzurechnen. Letzteres gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.

6. Mängelanzeige und Gewährleistung

Die Gewährleistung der Imprivata OGiTiX GmbH beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen von zwei Nachbesserungsversuchen nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei normaler Abnutzung, falscher Lagerung/Behandlung, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Einwirkung von äußeren Einflüssen, insbesondere auch von Soft- und Hardware, welche zum Zeitpunkt der Leistung der Imprivata OGiTiX GmbH nicht vorhanden oder nicht installiert war, liegt kein Mangel vor. Der Kunde muss die Leistungen der Imprivata OGiTiX GmbH unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder in elektronischer Form rügen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung der Imprivata OGiTiX GmbH (vormals OGiTiX Software AG). Hat der Kunde die Imprivata OGiTiX GmbH auf Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der die Imprivata OGiTiX GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Imprivata OGiTiX GmbH zu vertreten hat, der Imprivata OGiTiX GmbH alle hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Durch eine Ersatzlieferung verlängert sich die Verjährungsfrist nicht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, außer bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere wenn die Vereinbarung den Kunden gegen Mangel Folgeschäden absichern soll, ausgeschlossen. Alle schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Leistungen und Lieferungen der Imprivata OGiTiX GmbH gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit in diesem Sinne.

7. Haftung

Die Imprivata OGiTiX GmbH übernimmt keine Haftung für Verluste, insbesondere für Datenverluste oder Datenverfälschungen, sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche in Ansehung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts vertragsuntypisch sind oder nicht vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Imprivata OGiTiX GmbH ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die oben genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen oder dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend zustehen.

8. Sonstiges

8.1 Der Kunde kann vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten bzw. bestätigten Lieferfrist erst zurücktreten, wenn er schriftlich oder in elektronischer Form, eine Frist zur Nachlieferung/Nachbesserung gesetzt hat.

8.2 Die Daten des Kunden werden – soweit notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Der Kunde ist damit einverstanden.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, ein-schließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Be-stimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ist der Kunde nicht Unternehmer, gilt die gesetzliche Gerichtsstandregelung.